Impressum

H. M. Hotelbetriebs GmbH 

 Hotel "Graf von Mansfeld" 

- Stadtschloß - 

Gastlichkeit im Herzen der Stadt seit 1501 

Markt 56 - 06295 Lutherstadt Eisleben 

Telefon: 03475 / 66300 

Fax: 03475 / 250723 

E-Mail: [email protected] 

Internet: www.hotel-eisleben.de 

Geschäftsführerin: Mona Gödecke Bou Hamad 

Steuernummer: 118/105/042/87 

  

  

Haftungssausschluss 

1. Inhalt des Onlineangebotes 

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht 

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4. Datenschutz 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 H. M. Hotelbetriebs GmbH Tel.: 03475/66300 Hotel „Graf von Mansfeld“ Fax: 03475/250723 Markt 56 E-Mail: [email protected] 06295 Lutherstadt Eisleben Internet: www.hotel-eisleben.de 


 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG 

I. GELTUNGSBEREICH 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise 

Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem 

Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und 

Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff 

Hotelaufnahmevertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, 

Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren 

Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen 

Zustimmung des Hotels in Textform. wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB 

abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, Wenn 

dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

II. VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER, VERJÄHRUNG 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel 

zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden 

bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als 

Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern 

dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem 

gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren 

kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des 

Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese 

Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die 

Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer 

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und 

die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in 

Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise 

des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und 

Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige 

gesetzliche Umsatzsteuer ein. 

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten 

nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des 

Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass 

sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels 

erhöht. 

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang 

der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung 

fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist 

das Hotel berechtigt. die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe 

von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften. an denen ein Verbraucher beteiligt 

ist, in Höhe von 5% Ober dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der 

Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene 

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer 

Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die 

Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei 

Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die 

gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 

6. In begründeten Fällen. z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung 

des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis 

zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im 

Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten 

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu 

verlangen. 

7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom 

Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne 

vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu 

verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 

und/oder 6 geleistet wurde. 

8. Der Kunde kann mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber 

einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / 

NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW) 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf 

der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte 

Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche 

Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien 

Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin 

vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des 

Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis 

zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in 

Textform ausübt. 

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Reservierungen im Restaurant „Grafenresidenz“hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer oder Tische nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsarrangements oder Reservierungen im Restaurant unabhängig einer Übernachtung und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
 

V. RÜCKTRITT DES HOTELS 

1. sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten 

Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum 

seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer 

Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf 

Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 

verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer 

vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel 

ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag 

außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die 

Erfüllung des Vertrages unmöglich machen 

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe 

vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck 

seines Aufenthaltes, gebucht werden 

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme 

der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das 

Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem 

Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist 

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist 

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1 Nr. 2 vorliegt. 

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf 

Schadensersatz. 

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, 

soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten 

Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere 

Bereitstellung. 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 

Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der 

verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende 

Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung 

stellen. ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden 

hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein 

oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 

4. Das Hotel verfügt über Nichtraucher-Zimmer. Notwendiger 

Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in Nicht-Raucher-Zimmern wird dem 

Gast pauschal mit € 120,- in Rechnung gestellt. 

VII. HAFTUNG DES HOTELS 

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des 

Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind 

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. sonstige Schäden, die auf 

einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen 

und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von 

vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des 

Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das 

Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für 

Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet. das ihm Zumutbare beizutragen, 

um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen 

Bestimmungen. Danach ist, lediglich bei Einbruchdiebstahl, die Haftung 

beschränkt, auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 

3.500.- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis 

zu € 800.-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem 

Höchstwert von € 10.000 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das 

Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem 

Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch 

kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung 

auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren 

Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für 

den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der 

vorstehenden Nummer 1. Sät 2 bis 4 entsprechend. 

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten. 

Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das 

Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen 

Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von 

Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden 

Nummer 1. Sätze 2 bis 4 entsprechend. 

5. Das Hotel haftet nicht für gestohlene oder auf anderer strafrechtlich relevanter 

Weise erworbene Kreditkartendaten. 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Antragsannahme oder dieser 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige 

Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels. 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten 

- ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. 

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und 

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. gilt als Gerichtsstand der 

gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des 

Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der 

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen 

Vorschriften. 

Stand: Januar 2013