ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff
Hotelaufnahmevertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Hotels in Textform. wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, Wenn
dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass
sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung
fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist
das Hotel berechtigt. die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe
von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften. an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5% Ober dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen. z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung
des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis
zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im
Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5
und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in
Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Reservierungen im Restaurant „Grafenresidenz“hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer oder Tische nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsarrangements oder Reservierungen im Restaurant unabhängig einer Übernachtung und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6
verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck
seines Aufenthaltes, gebucht werden
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1 Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen. ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Das Hotel verfügt über Nichtraucher-Zimmer. Notwendiger
Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in Nicht-Raucher-Zimmern wird dem
Gast pauschal mit € 120,- in Rechnung gestellt.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet. das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Danach ist, lediglich bei Einbruchdiebstahl, die Haftung
beschränkt, auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens €
3.500.- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis
zu € 800.-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem
Höchstwert von € 10.000 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das
Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für
den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der
vorstehenden Nummer 1. Sät 2 bis 4 entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten.
Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden
Nummer 1. Sätze 2 bis 4 entsprechend.
5. Das Hotel haftet nicht für gestohlene oder auf anderer strafrechtlich relevanter
Weise erworbene Kreditkartendaten.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
- ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Stand: Januar 2013