ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG



I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise

Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem

Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und

Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff

Hotelaufnahmevertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,

Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren

Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen

Zustimmung des Hotels in Textform. wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB

abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, Wenn

dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel

zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden

bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als

Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern

dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem

gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren

kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des

Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese

Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die

Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und

die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in

Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise

des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und

Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige

gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten

nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des

Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass

sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels

erhöht.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang

der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung

fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist

das Hotel berechtigt. die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe

von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften. an denen ein Verbraucher beteiligt

ist, in Höhe von 5% Ober dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der

Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer

Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die

Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei

Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die

gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

6. In begründeten Fällen. z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung

des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis

zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im

Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu

verlangen.

7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom

Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne

vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu

verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5

und/oder 6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber

einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /

NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf

der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte

Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche

Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien

Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin

vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des

Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis

zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in

Textform ausübt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Reservierungen im Restaurant „Grafenresidenz“hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer oder Tische nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsarrangements oder Reservierungen im Restaurant unabhängig einer Übernachtung und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten

Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum

seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer

Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf

Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6

verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer

vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel

ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die

Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe

vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck

seines Aufenthaltes, gebucht werden

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme

der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das

Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem

Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1 Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,

soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten

Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere

Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00

Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der

verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende

Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung

stellen. ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden

hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein

oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4. Das Hotel verfügt über Nichtraucher-Zimmer. Notwendiger

Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in Nicht-Raucher-Zimmern wird dem

Gast pauschal mit € 120,- in Rechnung gestellt.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. 
Ansprüche des

Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. sonstige Schäden, die auf

einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen

und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von

vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des

Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das

Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für

Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet. das ihm Zumutbare beizutragen,

um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Danach ist, lediglich bei Einbruchdiebstahl, die Haftung

beschränkt, auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens €

3.500.- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis

zu € 800.-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem

Höchstwert von € 10.000 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das

Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem

Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch

kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung

auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren

Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für

den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der

vorstehenden Nummer 1. Sät 2 bis 4 entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten.

Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das

Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen

Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von

Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden

Nummer 1. Sätze 2 bis 4 entsprechend.

5. Das Hotel haftet nicht für gestohlene oder auf anderer strafrechtlich relevanter

Weise erworbene Kreditkartendaten.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Antragsannahme oder dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige

Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten

- ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. gilt als Gerichtsstand der

gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des

Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

 Vorschriften.



Stand: Januar 2013